Jeder Verbraucher hat das Recht sich über Abweichungen von der allgemeinen Verbrauchererwartung von Lebensmitteln, Kosmetikartikeln oder Bedarfsgegenständen, die er im Handel, Versand oder im gastronomischen Bereich erworben hat, zu beschweren.
Abweichungen von der Verbrauchererwartung können sich bemerkbar machen durch:
- sensorische Veränderungen (Aussehen, Geruch, Geschmack)
- Erkrankungen, die Sie auf dem Verzehr von Lebensmitteln beruhen
- Reaktionen der Haut auf bestimmte Kosmetika oder Bedarfsgegenstände
- Kennzeichnungsmängel
- Verdacht der unsachgemäßen Behandlung von Lebensmitteln etc.
Die Beschwerde ist an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, Abteilung Lebensmittelüberwachung, zu richten.
Folgendes ist durch den Verbraucher zu beachten:
Sofern Sie von dem Ihnen verdächtigen Produkt noch einen Restbestand haben, sollten Sie diesen, sofern leicht verderblich, kühl lagern oder nach Rücksprache mit der Behörde tiefgefrieren.
Sofern noch vorhanden, die Originalverpackung für den Lebensmittelkontrolleur bereithalten.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Wann und wo wurde das Produkt gekauft?
- Ist der Kaufbeleg vorhanden?
- Wo wurde das Produkt angeboten (z.B. Kühltheke)?
- Wie wurde das Produkt transportiert?
- Wo wurde das Produkt zu Hause gelagert?
- Ist die Kennzeichnung des Produktes noch vorhanden?
- Welche Abweichungen haben Sie festgestellt?
- Sind Krankheitssymptome aufgetreten?
- Wann und welche Krankheitssymptome sind aufgetreten?
Die zuständige Lebensmittelüberwachung wird das von Ihnen verdächtigte Produkt und eine Vergleichsprobe aus dem gleichen Gewerbebetrieb, in dem Sie ihr Produkt erworben haben (möglichst mit der gleichen Charge), an das zuständige Untersuchungsamt senden. Dort werden die Produkte unter Berücksichtigung ihrer Angaben untersucht.
Das Untersuchungsergebnis entscheidet über die einzuleitenden Maßnahmen.
Diese können beispielsweise sein:
- Untersuchung weiterer Proben
- Ahndung der untersuchten Proben und Abstellung des Mangels
- Rückrufaktionen
- Sollte eine Gefahr für die Verbraucher bestehen erfolgt eine entsprechende Warnung
Ausnahme:
Sofern der Verbraucher den Verdacht hat, dass eine kriminelle Energie vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde einzuschalten.
Kontakt zu ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde finden Sie hier:
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